Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0175 866 4348.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer gerichtlich ermächtigten Übersetzerin angefertigt. Mit einem Bestätigungsvermerk und ihrer Unterschrift bestätigt sie, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Behörden, Gerichte und Standesämter verlangen bei fremdsprachigen Urkunden in der Regel eine solche Übersetzung.

Brauche ich das Original?

Für die Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto, das Sie mir per E-Mail schicken. Ob die Stelle, bei der Sie die Übersetzung vorlegen, zusätzlich das Original sehen möchte, fragen Sie bitte dort nach.

Wird die Übersetzung von Behörden anerkannt?

Ja. Als durch das Oberlandesgericht Hamm ermächtigte Übersetzerin fertige ich Übersetzungen an, die zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Notaren und anderen offiziellen Stellen in Deutschland bestimmt sind. Wenn Sie die Übersetzung im Ausland vorlegen möchten, klären Sie bitte vorher mit der dortigen Stelle, was sie verlangt.

Was kostet es?

Das hängt vom Dokument und vom Umfang ab. Schicken Sie mir einen Scan per E-Mail – Sie erhalten dann ein Angebot. Für Dolmetscheinsätze nennen Sie mir bitte Datum, Ort und voraussichtliche Dauer.

Wie lange dauert eine Übersetzung?

Das hängt vom Umfang des Dokuments ab. Wenn Sie einen bestimmten Termin haben, schreiben Sie ihn bitte gleich in Ihre Anfrage.

Wie schicke ich Ihnen meine Dokumente?

Bitte per E-Mail an ledi.tauchmann@dolmetscherdienst-georgisch.de. Urkunden enthalten sehr persönliche Daten – deshalb gibt es im Kontaktformular keinen Datei-Upload.

Wo dolmetschen Sie?

Vor Ort in ganz Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel bei Ämtern, Behörden, Gerichten und Notaren. Per Video oder Telefon dolmetsche ich bundesweit.

Sie brauchen eine Übersetzung oder eine Dolmetscherin?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir.